Skip to content

Führen von "Anscheinwaffen"

Nachtrag vom 26.02.2008 So schnell kann sich das ändern, denn seit dem 23.02.2008 ist endlich (meine Meinung) das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit für alle verboten. Es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. Ich finde das gut, wie ich oben ausgeführt habe.

Spielzeugwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule brauchen keinen Beschussstempel mehr (der F-Stempel) und werden als Spielzeug eingestuft. Diese Spielzeuge dürfen bis 14 Jahre erworben werden. Alles darüber bis 7,5 Joule ist ab 18 Jahren, danach waffenschein- oder Besitzkartenpflichtig.


Eintrag vom 22.01.2008
Mit Entsetzen las ich gestern, daß das Führen von Anscheinwaffen (täuschend echt aussehende Nachbauten echter Waffen) mit einer Geschossenergie von unter 0,5 Joule ab 14 Jahren erlaubt ist. Das bedeutet im Klartext: Jeder 14jährige dürfte mit einer solchen Waffe im Hosenbund draußen rumlaufen! Ehrlich gesagt entsetzt mich das etwas. Wie ich bereits mehrfach erwähnte, sind die meisten dieser Waffen nicht vom Original zu unterscheiden und wenn ich so ein Ding draußen mitführe, denken 98% das Teil ist echt. Das ergibt für mich keinen Sinn. Selbst ein Polizist wird immer von der Echtheit der Waffe ausgehen und wenn er nicht besonnen ist, wird er vielleicht auf den Jugendlichen schießen. Es gab bereits mehrere Vorfälle, die nur glimpflich ausgingen, weil die Polizei besonnen vorgegangen ist. In einer hessischen Stadt hat das SEK ein leerstehende Bürogebäude gestürmt, weil dort Jugendliche Häuserkampf spielten. Auch dort gab es keine Verletzten? Doch die Frage lautet nicht: "Wird es Verletzte wegen dieser Regelung geben?" sondern "Wann wird es sie geben!"